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Geschlossene Immobilienfonds Risiken – Eine Analyse von Haftungsfallen und Marktversagen

Der deutsche Kapitalmarkt war historisch lange zweigeteilt: Neben dem streng regulierten Bankensektor existierte ein gewaltiger Schattenbankenbereich, der sogenannte „Graue Kapitalmarkt“. Hier mobilisierten geschlossene Fonds Milliardenbeträge privater Anleger, oft getrieben durch das Versprechen überdurchschnittlicher Renditen oder steuerlicher Verlustzuweisungen. Doch die strukturelle Realität dieser unternehmerischen Beteiligungen stand häufig im diametralen Gegensatz zum Sicherheitsbedürfnis der Investoren. Wer hier investiert, kauft kein „Sorglos-Paket“, sondern wird Mitunternehmer – mit allen Konsequenzen.

Überblick: Geschlossene Fonds Risiken

HAFTUNGSDURCHGRIFF Bei der Rechtsform der GbR haften Anleger im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Privatvermögen (Nachschusspflicht).

KOSTEN-STRUKTUR Initiale Weichkosten von bis zu 30 % sorgen dafür, dass ein Großteil des Kapitals nie im Asset ankommt und die Immobilie massiv an Wert gewinnen muss, um Verluste auszugleichen.

MANAGEMENT-KONFLIKT Verwaltungen zögern notwendige Verkäufe oft hinaus, um ihre laufenden Gebühren zu sichern (Interessenkollision).

LIQUIDITÄT & AUSSTIEG Der Zweitmarkt bietet oft die einzige Option, sich vorzeitig von der unternehmerischen Haftung und steuerlichen Belastungen zu lösen, da ein Ende der Fondslaufzeit oft ungewiss ist.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Minenfelder: Von der KG bis zur GbR-Haftung

Um geschlossene Fonds Risiken adäquat zu bewerten, ist eine Dekonstruktion ihrer rechtlichen Architektur notwendig. Anders als offene Investmentfonds, die als Sondervermögen juristisch vom Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft isoliert sind, handelt es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungen. Der Anleger wird zum Gesellschafter.

Das Standard-Risiko: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die dominierende Rechtsform ist die GmbH & Co. KG. Der Anleger (Kommanditist) steht am Ende der Haftungskaskade. Im Insolvenzfall werden zuerst Banken und Dienstleister bedient. Erst wenn danach noch Masse vorhanden ist, fließt Kapital an die Anleger zurück. Der Totalverlust ist somit kein theoretisches Extrem, sondern eine systemimmanente Konsequenz bei Scheitern des Geschäftsmodells. Zudem droht das Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB: Wurden Ausschüttungen nicht aus Gewinnen, sondern aus der Substanz gezahlt, kann der Insolvenzverwalter diese Jahre später zurückfordern.

Das existenzbedrohende Risiko: Die GbR-Beteiligung

Noch gravierender ist die Situation bei Fonds, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) konzipiert wurden. Diese Form findet sich oft bei älteren Immobilienfonds oder kleineren Club-Deals. Hier haften die Gesellschafter nicht nur mit ihrer Einlage, sondern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Gerät der Fonds in Schieflage und kann Kredite nicht bedienen, kann die Gläubigerbank auf das gesamte Privatvermögen (Haus, Konto, Depot) eines jeden Anlegers zugreifen. Durch die gesamtschuldnerische Haftung kann sich die Bank theoretisch den solventesten Anleger herausgreifen und von ihm die gesamte Schuld des Fonds fordern. Dieser muss dann versuchen, sich das Geld bei seinen Mitgesellschaftern zurückzuholen – ein oft aussichtsloses Unterfangen.

Ökonomische Toxizität: Kosten, Mieten und der „Black Box“-Effekt

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die ökonomische Effizienz. Ein erheblicher Teil des Anlegerkapitals fließt nicht in das produktive Investitionsobjekt, sondern versickert in der Struktur.

Die 30-Prozent-Hürde (Weichkosten)

In der Hochphase des Grauen Marktes flossen oft bis zu 30 % des eingesammelten Kapitals in sogenannte Weichkosten (Soft Costs): Vertriebsprovisionen, Agio, Konzeptionshonorare und Marketingausgaben.Die mathematische Falle: Von 100.000 Euro Anlegergeld kommen nur 70.000 Euro in der Immobilie an. Damit der Anleger am Ende auch nur sein eingezahltes Kapital (Nullrunde) zurückerhält, muss die Immobilie um fast 43 % im Wert steigen. Jeder Gewinn setzt eine noch extremere Wertsteigerung voraus – ein Szenario, das in normalen Marktphasen kaum realistisch ist.

Realitätscheck: Prognose vs. Mietmarkt

Verkaufsprospekte arbeiteten oft mit Schönwetter-Szenarien. Es wurden linear steigende Mieten und Vollvermietung über 20 Jahre prognostiziert. Die Realität sah oft anders aus:

Intransparenz und fehlende Gutachten

Ein weiteres Risiko ist der „Blindflug“. Anders als bei Aktien gibt es keinen täglichen Kurs. Oftmals existieren für Bestandsfonds keine aktuellen, unabhängigen Wertgutachten. Anleger wissen schlichtweg nicht, was ihr Anteil wert ist. Wenn Gutachten existieren, basieren diese oft auf dem Ertragswertverfahren, das stark auf den (optimistischen) Zukunftsprognosen der Verwaltung beruht, statt den tatsächlichen Verkaufswert im „Ist-Zustand“ abzubilden.

Aktenvernichter zerstört Renditeprognose, Symbol für Kapitalvernichtung und Inflation
Papier ist geduldig: Viele Verkaufsprospekte hielten dem Realitätscheck am Markt nicht stand.

Das Principal-Agent-Problem: Falsche Anreize im Management

Ein struktureller Webfehler vieler geschlossener Fonds ist der Interessenkonflikt zwischen Anlegern (Principals) und der Fondsverwaltung (Agents). Die Anleger wünschen sich eine möglichst hohe Rendite, was oft einen zeitnahen Verkauf der Immobilie in einer guten Marktphase bedeuten würde. Die Fondsverwaltung hingegen finanziert sich über laufende Verwaltungsgebühren, die pro Jahr vom Fondsvolumen abgezogen werden.Das Resultat: Verkauft das Management die Immobilie, schafft es sich quasi selbst ab – die Gebührenquelle versiegt. Es besteht also ein perverser Anreiz, Immobilien so lange wie möglich im Bestand zu halten ("Zombie-Fonds"), selbst wenn ein Verkauf für die Anleger wirtschaftlich sinnvoller wäre. Da Anleger (Kommanditisten) kaum direkten Einfluss auf die Geschäftsführung haben und Gesellschafterversammlungen oft atomisiert sind, können sie strategische Fehlentscheidungen kaum korrigieren.

Fallstudien: Zwischen Kriminalität und bloßem Marktversagen

Die Risiken materialisieren sich auf zwei Wegen: Durch kriminelle Energie oder durch das schlichte Scheitern des Geschäftsmodells am Markt.

Kategorie A: Kriminalität und Betrug

Hier wurde das Scheitern oft vorsätzlich in Kauf genommen oder herbeigeführt.

Kategorie B: Insolvenzen durch Marktversagen

Viel häufiger – und für den „normalen“ Anleger relevanter – sind Fonds, die ohne Betrugsabsicht, sondern durch Missmanagement oder Marktveränderungen pleitegingen.

Notausgangstür steht einen Spalt offen, Symbol für Verkauf am Zweitmarkt und Liquidität
Der Zweitmarkt als Notausgang: Oft der einzige Weg, um Liquidität zu erlangen und Risiken zu begrenzen.

Szenario-Analyse: Ausharren vs. Verkauf über den Zweitmarkt

Angesichts dieser Risiken stehen Anleger oft vor der Entscheidung: im Fonds verbleiben oder die Anteile vorzeitig abstoßen. Hierbei gilt es, zwei Szenarien rational abzuwägen.

Option A: Das Ausharren (Buy and Hold)

Das Verbleiben im Fonds basiert auf der Hoffnung, dass sich der Immobilienmarkt erholt und am Ende der Laufzeit ein höherer Asset-Verkaufspreis erzielt wird als aktuell realisierbar wäre.Die Risiken dieser Strategie:

Option B: Der Ausstieg über den Zweitmarkt

Da eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft nicht möglich ist, ist der Verkauf über den Zweitmarkt ein etablierter Weg. Der Verkauf der Anteile ist für viele Anleger ein strategisch wichtiger Schritt zur Risikominimierung.Die Vorteile dieser Strategie:

Wichtige Begriffe zu diesem Thema

Gesamtschuldnerische Haftung
Ein Prinzip (z.B. bei der GbR), bei dem jeder Gesellschafter für die kompletten Schulden der Gesellschaft einstehen muss – unabhängig von der Höhe seiner eigenen Beteiligung.
Weichkosten (Soft Costs)
Kosten, die nicht wertbildend in das Asset fließen (Provisionen, Prospekterstellung). Sie sind der Hauptgrund für den anfänglichen Wertverlust einer Beteiligung.
§ 172 HGB (Außenhaftung)
Regelung, die besagt, dass Kommanditisten unter bestimmten Umständen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, wenn diese nicht durch Gewinne gedeckt waren. Ein Risiko, das oft erst in der Insolvenz schlagend wird.

Häufige Fragen zu Geschlossenen Fonds Risiken

Inwiefern hafte ich für meine Beteiligung?
Hier muss strikt zwischen der Rechtsform unterschieden werden. Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haften Sie primär mit Ihrer Einlage. Das Risiko besteht im Totalverlust und der Rückforderung von Ausschüttungen (§ 172 HGB). Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hingegen haften Sie persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Fonds. Banken können hier auf das Vermögen einzelner Gesellschafter zugreifen, wenn der Fonds zahlungsunfähig ist.
Ist der Zweitmarkt eine sichere Option?
Der Zweitmarkt ist ein etablierter Weg, um Illiquidität zu überwinden. Der Verkauf ist sicher und final: Mit der Übertragung der Anteile gehen alle Rechte und vor allem alle Pflichten (Haftungsrisiken) auf den Käufer über.
Habe ich als Anleger Einfluss auf das Management?
Theoretisch haben Gesellschafter Stimmrechte. Praktisch sind diese Rechte stumpf. Die Verwaltung hält oft Stimmrechtsvollmachten, und die Anlegerschaft ist zu zersplittert, um effektiv Opposition gegen eine schlechte Geschäftsführung zu leisten.

Fazit und Ausblick

Die Bilanz vieler klassischer geschlossener Immobilienfonds ist ernüchternd. Strukturelle Nachteile wie exorbitante Weichkosten, fehlende Flexibilität und eine Interessenkollision im Management führten dazu, dass Anleger oft das volle unternehmerische Risiko trugen, ohne die unternehmerische Kontrolle zu besitzen. Während Betrugsfälle wie P&R Schlagzeilen machten, ist die „stille Enteignung“ durch schlechte Immobilienqualität, Leerstand und Gebührenfraß das statistisch häufigere Phänomen. Für betroffene Anleger ist die passive Hoffnung auf Besserung oft keine Strategie, sondern ein Risiko. Der aktive Umgang mit der Beteiligung – sei es durch kritische Prüfung oder den bewussten Exit über den Zweitmarkt zur Risikobegrenzung – ist in der aktuellen Marktphase oft der rationalere Weg als das blinde Vertrauen in alte Prospektversprechen.

Geschlossenen Fonds am Zweitmarkt verkaufen

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