§ 6b Rücklage übertragen: Bedingungen, Fallstricke & strategische Planung
Übertragen wird, indem der Rücklagenbetrag im Jahr der Reinvestition von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts abgezogen wird. Der Buchwert sinkt, die spätere Abschreibung fällt geringer aus. Möglich ist das nur binnen vier Jahren, bei neuen Gebäuden sechs.
Wer eine § 6b Rücklage übertragen will, steht oft vor einem Missverständnis: Es geht nicht darum, Geld auf ein anderes Konto zu verschieben, sondern um einen komplexen steuerlichen Vorgang mit strengen Spielregeln, wie sie im amtlichen Einkommensteuer-Handkommentar 2024 definiert sind. Das Thema ist ein finanzielles Minenfeld: Erfolgt die Investition nicht fristgerecht oder auf das falsche Objekt, droht die teure Zwangsauflösung inklusive 6% Gewinnzuschlag pro Jahr.
Entscheidend ist daher die Praxisfrage: Auf welches Wirtschaftsgut darf überhaupt übertragen werden und wann genau muss der Abzug erfolgen? Denn selbst eine gut gemeinte Investition kann scheitern, wenn sie vom Bundesfinanzhof als unzulässige „isolierte Übertragung“ eingestuft wird.
Kann eine § 6b Rücklage übertragen werden?
Ja, eine § 6b Rücklage kann übertragen werden. Die Übertragung erfolgt steuerneutral, indem der Gewinn aus dem Verkauf eines Wirtschaftsguts (z. B. Immobilie) von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuen, begünstigten Wirtschaftsguts (Ersatzbeschaffung) abgezogen wird. Eine gute tabellarische Übersicht der Grundlagen und Fristen bietet die Kanzlei Schildhorn. Dies muss innerhalb der gesetzlichen Fristen von 4 bzw. 6 Jahren geschehen, um eine nachträgliche Besteuerung inklusive 6 % Gewinnzuschlag zu vermeiden.
Überblick: § 6b Rücklage übertragen
Rücklage auf unfertige Gebäude übertragen, bevor die Anschaffung abgeschlossen ist.
Übertragung nur im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung.
Versuch, Rücklage isoliert von Betrieb A nach Betrieb B zu „schieben“.
Rücklage MUSS parallel mit dem Abzug von den AHK des Zielbetriebsvermögens erfolgen.
- § 6b Rücklage übertragen: Anleitung & Steuer-Vorteile
- Begünstigte Objekte: Übertragung 6b Rücklage Grund und Boden & Gebäude
- Sonderfälle: EU-Ausland und Photovoltaik
- Fristen im Check: § 6b Rücklage Übertragungsfrist 4 oder 6 Jahre?
- Das Risiko: Der 6% Gewinnzuschlag (Rechnung & Verfassungsmäßigkeit)
- BFH-Urteil: Isolierte Übertragung der Rücklage verhindern
- Betriebsübergreifende Übertragung: § 6b Rücklage auf anderen Betrieb übertragen
- § 6b Rücklage buchen: Wichtige Buchungssätze
- Spezialfall Kapitalgesellschaften & Personengesellschaften
- Häufige Fehler vermeiden: Risiken bei der § 6b Übertragung
- Kein Objekt gefunden? Investition in spezialisierte § 6b Fonds
- Schritt-für-Schritt Anleitung: Checkliste zur sicheren Übertragung
- FAQ: Häufigste Fragen zur Übertragung
- Glossar: Übertragung der § 6b Rücklage
- Fazit: § 6b EStG Rücklage übertragen
§ 6b Rücklage übertragen: Anleitung & Steuer-Vorteile
Übertragen heißt: Der Rücklagenbetrag mindert die Anschaffungskosten des Ersatzwirtschaftsguts. Es fließt kein Geld, es verschiebt sich nur der steuerliche Wertansatz. Eine § 6b Rücklage übertragen Sie steuerlich, indem Sie den gebildeten Rücklagenbetrag im Jahr der Reinvestition von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts abziehen. Dadurch mindern sich die steuerlichen Anschaffungskosten des neuen Objekts, sodass die Besteuerung der stillen Reserven vermieden und stattdessen über die verringerte Abschreibung (AfA) zeitlich gestreckt wird.
Für diesen Vorgang haben Sie grundsätzlich vier Jahre Zeit; planen Sie einen Neubau, kann sich die Frist unter Bedingungen auf sechs Jahre verlängern. Voraussetzung für die Übertragung ist dabei stets eine begünstigte Ersatzbeschaffung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Begünstigte Objekte: Übertragung 6b Rücklage Grund und Boden & Gebäude
Ein Gewinn aus Grund und Boden lässt sich auf Grund und Boden und auf Gebäude übertragen. Ein Gewinn aus einem Gebäude dagegen nur auf ein Gebäude, nicht zurück auf Grund und Boden. Eine zentrale Voraussetzung ist die Wahl des richtigen Reinvestitionsgutes. Besonders häufig prüfen Investoren die Übertragung der § 6b Rücklage auf Grund und Boden oder gewerbliche Neubauten. Doch der Gesetzgeber (§ 6b Abs. 2 EStG) definiert streng, was eine zulässige „Ersatzbeschaffung“ ist.
(Breiteste Definition)
(i.V.m. Grund & Boden)
Rücklage aus Gebäudeverkauf kann nicht auf Grund & Boden übertragen werden.
Sonderfälle: EU-Ausland und Photovoltaik
In der Beratungspraxis tauchen immer wieder Fragen zu speziellen Investitionsobjekten auf. Nicht alles, was wie eine Immobilie aussieht, wird vom Finanzamt auch so behandelt.
1. Immobilien im EU-Ausland
Darf die Rücklage auf eine Ferienimmobilie in Spanien oder eine Gewerbehalle in Polen übertragen werden? Ja, grundsätzlich schon. Der Europäische Gerichtshof hat erzwungen, dass Reinvestitionen im EU- bzw. EWR-Raum begünstigt sind, um die Kapitalverkehrsfreiheit nicht zu beschränken.
Wichtig: Immobilien in der Schweiz, den USA oder UK (Drittstaaten) sind hingegen nicht fähig, eine § 6b Rücklage aufzunehmen.
2. Photovoltaikanlagen
Hier gelten Besonderheiten. Eine § 6b Rücklage aus einem Grundstücksverkauf kann nur auf Grund und Boden oder Gebäude übertragen werden.
- Auf-Dach-Anlagen: Werden steuerlich meist als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ (Betriebsvorrichtung) gewertet. Eine Übertragung aus einem Immobilienverkauf ist hier nicht möglich.
- Solarparks / Freiflächen: Hier kommt es auf die genaue Bauweise und Verbindung mit dem Boden an. Oft gelten auch diese als Betriebsvorrichtungen. Prüfen Sie hier zwingend vorab mit einem Steuerberater.
Fristen im Check: § 6b Rücklage Übertragungsfrist 4 oder 6 Jahre?
Maßgeblich ist das Wirtschaftsjahr, nicht das Kalenderjahr. Die Frist endet mit dem Schluss des vierten Wirtschaftsjahres nach der Bildung, bei neu hergestellten Gebäuden nach dem sechsten. Die Einhaltung der gesetzlichen Zeitfenster ist das A und O für den Erhalt des Steuervorteils. Je nach Art der Reinvestition gewährt der Gesetzgeber unterschiedlich lange Zeiträume, um stille Reserven erfolgreich zu übertragen.
Verkauf des Objekts. Die Rücklage wird in der Bilanz gebildet.
Spätestens hier muss das neue Objekt angeschafft oder der Neubau begonnen sein.
Nur bei Neubau: Fertigstellung muss bis jetzt erfolgt sein.
Profi-Wissen: Wann greift die 6-Jahres-Frist wirklich?
Die Verlängerung auf 6 Jahre bei Neubauten ist kein Automatismus. Sie greift nur, wenn Sie vor Ablauf des 4. Jahres glaubhaft mit der Herstellung begonnen haben.
Was zählt als Herstellungsbeginn?
- Reine Planung oder Architektenentwürfe reichen nicht aus.
- Ein Bauantrag muss eingereicht sein.
- Noch besser: Erste Baumaßnahmen (Aushub Baugrube) sind erfolgt.
Fehlt dieser Nachweis am Ende des 4. Jahres, fällt die Rücklage sofort zwangsweise in die Besteuerung zurück.
Das Risiko: Der 6% Gewinnzuschlag (Rechnung)
Viele Unternehmer unterschätzen die Härte des Gesetzes bei Fristablauf. Wird die Rücklage am Ende des 4. Jahres nicht übertragen, muss sie nicht nur aufgelöst und versteuert werden. Der Gesetzgeber verlangt zusätzlich einen Gewinnzuschlag von 6 % für jedes vollendete Jahr, in dem die Rücklage bestand (§ 6b Abs. 7 EStG).
Das bedeutet effektiv eine rückwirkende Verzinsung, die Ihre ursprüngliche Steuerersparnis oft komplett auffrisst. Bemessungsgrundlage ist dabei der aufgelöste Rücklagenbetrag, nicht die darauf entfallende Steuer. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung:
| Komponente | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Rücklage | Muss versteuert werden | 100.000 € |
| Strafzuschlag | 4 Jahre x 6 % = 24 % auf 100.000 € | + 24.000 € |
| Zu versteuernder Betrag | Basis für ESt/KSt + GewSt | 124.000 € |
Ist das verfassungsgemäß? Trotz Niedrigzinsphasen haben Gerichte die Höhe des Zuschlags bestätigt. Die Verfassungsmäßigkeit wurde zuletzt bestätigt durch das BFH-Urteil VI R 20/23 vom 20.03.2025. Der Bundesfinanzhof sieht in der Pauschalierung ein zulässiges Mittel der Missbrauchsvermeidung, das nicht an das jeweils aktuelle Zinsniveau gebunden ist.
BFH-Urteil: Isolierte Übertragung der Rücklage verhindern
Die Rücklage kann nicht losgelöst vom Abzug übertragen werden. Auflösung im alten und Abzug im neuen Betriebsvermögen müssen im selben Wirtschaftsjahr erfolgen. Ein häufiger Fehler ist der Versuch, die Rücklage buchhalterisch zu „verschieben“, ohne dass gleichzeitig investiert wird. Das Leiturteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 50/16) stellt klar: Eine Rücklage darf nicht isoliert übertragen werden. Der Abzug von den Anschaffungskosten muss zwingend simultan erfolgen.
Verschiebung der Rücklage auf ein im Bau befindliches Gebäude oder einen anderen Betriebszweig, ohne dass bereits Kosten aktiviert werden konnten.
Synchronisierung: Abzug der Rücklage erst im Jahr der Fertigstellung/Anschaffung des neuen Wirtschaftsguts.
Betriebsübergreifende Übertragung: § 6b Rücklage auf anderen Betrieb übertragen
Eine Übertragung in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen ist zulässig. Ausgewiesen bleibt die Rücklage aber in der Bilanz des Betriebs, der den Gewinn erzielt hat. Nach der Rechtsprechung ist eine Übertragung in einen anderen Betrieb möglich – aber nur, wenn der Abzug von den AHK des Zielbetriebsvermögens GLEICHZEITIG erfolgt. Deloitte erläutert in seinen Tax News ausführlich die Problematik des Betriebsübergangs im Kontext des BFH-Urteils VI R 50/16.
Diese Flexibilität ist besonders bei der Betriebsaufgabe oder Veräußerung relevant, da sie es Unternehmern erlaubt, Gewinne aus Immobilienverkäufen gezielt dort zu investieren, wo das Kapital operativ am sinnvollsten eingesetzt werden kann.
§ 6b Rücklage buchen: Wichtige Buchungssätze
Gebildet wird gegen den Sonderposten mit Rücklageanteil, übertragen wird gegen das Anlagekonto des neuen Wirtschaftsguts. Beide Vorgänge laufen ausschließlich in der Steuerbilanz. Wer eine § 6b Rücklage buchen muss, steht vor der Herausforderung, die steuerliche Neutralität korrekt abzubilden. Entscheidend für die 6b Rücklage Buchung ist die Unterscheidung zwischen zwei Phasen: der Bildung im Verkaufsjahr und der Auflösung im Investitionsjahr. Die Verbuchung erfolgt erfolgsneutral über einen Sonderposten.
| Vorgang | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Rücklage bilden | Sonst. betriebl. Aufwand | Sonderposten mit Rücklageanteil |
| Rücklage auflösen | Sonderposten mit Rücklageanteil | Anlagenkonto (Anschaffungskosten) |
Spezialfall Kapitalgesellschaften & Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften wird das Wahlrecht gesellschafterbezogen ausgeübt, was eigene Ergänzungsbilanzen erfordert. Kapitalgesellschaften nutzen § 6b nur für Grundstücke und Gebäude, weil Anteilsveräußerungen bereits nach § 8b KStG freigestellt sind. Auch der Verkauf von Gesellschaftsanteilen (§ 6b Abs. 10 EStG) kann begünstigt sein – bis zu maximal 500.000 €. Diese Rücklage kann auf neue GmbH-Anteile oder Gebäude übertragen werden.
Besonderheiten bei Personengesellschaften (KG):
Hier gelten Besonderheiten. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG SH 2 K 14/23) zeigt, dass individuelles Wahlrecht bei Mitunternehmern nur mit eindeutigen Korrekturwerten in Ergänzungsbilanzen rechtssicher dokumentiert werden kann.
Ähnliche Fragen stellen sich bei Umwandlungen und Einbringungen sowie bei der Übertragung zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Maßgeblich ist dort die gesellschafterbezogene Betrachtung: Die Rücklage wird bei der übertragenden Gesellschaft erfolgsneutral aufgelöst und bei der aufnehmenden Gesellschaft erfolgsneutral von den Anschaffungskosten abgezogen.
Häufige Fehler vermeiden: Risiken bei der § 6b Übertragung
Die meisten Beanstandungen betreffen nicht die Reinvestition selbst, sondern ihre Dokumentation: fehlende Korrekturwerte in der Ergänzungsbilanz, zeitlich auseinanderfallende Buchungen und unklare Zuordnung nach einem Gesellschafterwechsel. In der Praxis lauern zahlreiche Fallstricke, die das gesamte Steuersparmodell gefährden können. Schon kleine Formfehler oder Missverständnisse beim Timing führen oft zu kostspieligen Korrekturen durch die Finanzverwaltung. Ein brandaktuelles Thema ist dabei der formelle Bilanzzusammenhang.
Die Rücklage kann erst abgezogen werden, wenn das Gebäude tatsächlich fertig ist und bilanziert wird.
Das BFH-Urteil XI R 27/22 vom 02.07.2025 hat die Anforderungen verschärft. Fehlerhafte Rücklagen können nicht einfach „stehen gelassen“ werden; der formelle Bilanzzusammenhang erzwingt oft eine sofortige Korrektur.
Wird der Betrieb aufgegeben oder handelt es sich um reine Vermietungsobjekte in einer gewerblich geprägten GmbH, gelten Sonderregeln.
Kein Objekt gefunden? Investition in spezialisierte § 6b Fonds
Ist bis zum Fristende kein eigenes Objekt verfügbar, bleibt als Reinvestitionsvehikel eine Beteiligung an einer Immobilien-Kommanditgesellschaft. Sie ersetzt den Gewinnzuschlag durch eine Kapitalbindung von 15 Jahren und mehr. Läuft die 4-Jahres-Frist ab und kein passendes Immobilienobjekt ist in Sicht, bieten § 6b Fonds einen rechtssicheren Ausweg. Dabei handelt es sich nicht um normale Immobilienfonds, sondern um spezialisierte Personengesellschaften (KG), die exakt auf die Anforderungen des § 6b EStG zugeschnitten sind.
Als Mitunternehmer an einem solchen Fonds wird Ihnen das Wirtschaftsgut (z. B. eine Sozialimmobilie) steuerlich anteilig zugerechnet. Das erlaubt Ihnen, Ihre Rücklage auf die Fonds-Beteiligung zu übertragen, als hätten Sie die Immobilie selbst gekauft – und so den teuren Gewinnzuschlag zu vermeiden.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Checkliste zur sicheren Übertragung
Die folgenden Schritte beschreiben, in welcher Reihenfolge Frist, Objektkategorie, Buchung und Dokumentation in der Praxis geprüft werden. Damit Sie bei der komplexen Übertragung kein Detail übersehen, haben wir die wichtigsten Meilensteine zusammengefasst. Gehen Sie diese Punkte strukturiert durch, um Ihre Steuerstrategie rechtssicher umzusetzen.
Alle Rücklagen auflisten und Fristen berechnen.
Ist das Reinvestitionsobjekt laut Hierarchie-Regel begünstigt?
Erfolgt der Abzug im laufenden Wirtschaftsjahr der Fertigstellung?
Zeitgleichheit zwischen den Betrieben sicherstellen.
Bilanzpositionen korrekt auflösen und Nachweise sichern.
FAQ: Häufigste Fragen zur Übertragung von § 6b Rücklagen
Wie kann man eine § 6b Rücklage übertragen?
Die Übertragung erfolgt technisch durch den Abzug des Rücklagenbetrags von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts. In der Buchhaltung wird die gebildete Rücklage aufgelöst und mindert im selben Schritt den Buchwert der Neuinvestition. Dies führt dazu, dass Sie künftig weniger Abschreibungen (AfA) geltend machen können, die Steuerzahlung aber erfolgreich in die Zukunft verschoben haben.
Kann ich die Rücklage teilweise übertragen?
Ja. Wenn Sie nur einen Teil reinvestieren, wird nur dieser Teil abgezogen; der Rest wird später versteuert.
Wie buche ich die § 6b Rücklage richtig?
Die Buchung erfolgt zweistufig: Bei der Bildung buchen Sie „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ an „Sonderposten mit Rücklageanteil“. Bei der späteren Übertragung lösen Sie diesen Sonderposten erfolgsneutral auf und buchen direkt gegen das neue Wirtschaftsgut (Haben), wodurch sich dessen Anschaffungskosten bilanziell verringern.
Auf welche Wirtschaftsgüter darf die Rücklage übertragen werden?
Begünstigt sind nach § 6b Abs. 1 EStG Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden, Gebäude und Binnenschiffe. Entscheidend ist die Herkunft des Gewinns: Ein Gewinn aus Grund und Boden lässt sich auch auf ein Gebäude übertragen, ein Gewinn aus einem Gebäude jedoch nicht auf Grund und Boden.
Was passiert, wenn Auflösung und Abzug in verschiedene Jahre fallen?
Die Übertragung scheitert. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil VI R 50/16 entschieden, dass die Auflösung im abgebenden und der Abzug im aufnehmenden Betriebsvermögen zeitgleich erfolgen müssen. Eine isolierte Verschiebung der Rücklage ohne gleichzeitigen Abzug ist unzulässig.
Kann die Rücklage auf ein Objekt im EU-Ausland übertragen werden?
Innerhalb der EU und des EWR ist eine Übertragung unter Voraussetzungen möglich. Für Wirtschaftsgüter in Drittstaaten scheidet sie aus, weil § 6b an inländisches Betriebsvermögen und die dortige Besteuerung anknüpft.
Wie wirkt sich die Übertragung auf die spätere Abschreibung aus?
Die Bemessungsgrundlage der Abschreibung sinkt um den übertragenen Betrag. Bei einem Gebäude mit drei Prozent linearer Abschreibung reduziert eine Übertragung von 300.000 Euro die jährliche Abschreibung um 9.000 Euro. Der Steueraufschub wird damit über die Nutzungsdauer teilweise zurückgeholt.
Was gilt bei Personengesellschaften für das Wahlrecht?
Das Wahlrecht wird gesellschafterbezogen ausgeübt. Jeder Mitunternehmer kann eigenständig entscheiden, ob er seinen Anteil an der Rücklage überträgt. Das setzt allerdings eindeutige Korrekturwerte in der jeweiligen Ergänzungsbilanz voraus (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Juli 2024, 2 K 14/23).
Was bedeutet der formelle Bilanzenzusammenhang für eine fehlerhafte Rücklage?
Eine zu Unrecht gebildete Rücklage ist ein Bilanzierungsfehler. Nach dem BFH-Urteil XI R 27/22 wird er nicht im Fehlerjahr korrigiert, sondern in der ersten verfahrensrechtlich noch offenen Bilanz. Ein Stehenlassen der fehlerhaften Rücklage ist damit ausgeschlossen.
Glossar: Übertragung der § 6b Rücklage
- Abzug von den Anschaffungskosten
- Der eigentliche Übertragungsvorgang: Der Rücklagenbetrag wird vom steuerlichen Wertansatz des neuen Wirtschaftsguts abgezogen. Der Buchwert sinkt, die Abschreibungsbasis ebenfalls.
- Reinvestitionsobjekt
- Das Wirtschaftsgut, auf das die stillen Reserven übertragen werden. Es muss nach § 6b Abs. 1 EStG zur Kategorie des veräußerten Guts passen und zum inländischen Betriebsvermögen gehören.
- Isolierte Übertragung
- Der Versuch, die Rücklage in einen anderen Betrieb zu verschieben, ohne dort gleichzeitig den Abzug vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof hat diesen Weg mit Urteil VI R 50/16 ausgeschlossen.
- Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise
- Der Grundsatz, dass bei Personengesellschaften nicht die Gesellschaft, sondern der einzelne Mitunternehmer über die Übertragung entscheidet. Sie ist der Grund, warum jede abweichende Entscheidung eine eigene Ergänzungsbilanz erfordert.
- Korrekturwert in der Ergänzungsbilanz
- Der Betrag, mit dem die abweichende Rücklagenentscheidung eines einzelnen Gesellschafters abgebildet wird. Fehlt er, lässt sich das individuelle Wahlrecht nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein nicht nachweisen.
- Herstellungsbeginn
- Der Zeitpunkt, ab dem ein Bauvorhaben als „ins Werk gesetzt“ gilt und die Frist sich auf sechs Jahre verlängert. Der Bauantrag ist dafür ein starkes Indiz, reine Entwurfsarbeiten genügen nicht.
- Betriebsvermögensvergleich
- Die Gewinnermittlung durch Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 beziehungsweise § 5 EStG. Nur wer so ermittelt, kann § 6b nutzen; für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt § 6c EStG.
- Sperrfrist von sechs Jahren
- Die Vorbesitzzeit: Das veräußerte Wirtschaftsgut muss mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum inländischen Betriebsvermögen gehört haben. Sie ist nicht mit der Reinvestitionsfrist zu verwechseln, die erst nach der Veräußerung beginnt.
Fazit: § 6b EStG Rücklage übertragen
Die Übertragung einer § 6b Rücklage ist eines der effektivsten Instrumente im deutschen Steuerrecht, um Liquidität zu sichern und stille Reserven steuerneutral in neue Projekte zu überführen. Doch der Vorgang ist kein Selbstläufer: Was buchhalterisch oft einfach wirkt, erfordert in der Praxis ein exaktes Timing zwischen dem Verkauf des Altobjekts und der Anschaffung der Ersatzbeschaffung.
Wer die strengen Fristen verstreichen lässt oder die Rücklage „isoliert“ ohne zeitgleiche Investition überträgt, riskiert eine teure Zwangsauflösung inklusive 6 % Gewinnzuschlag pro Jahr. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Zielinvestition – ob Grund und Boden, Gebäude oder eine Fondsbeteiligung – den gesetzlichen Anforderungen genügt.
- Synchronität wahren: Der Abzug der Rücklage muss zwingend im Wirtschaftsjahr der Anschaffung erfolgen.
- Fristen beachten: Nutzen Sie die 4- bzw. 6-Jahres-Frist aktiv für die Suche nach geeigneten Objekten.
- Plan B bereithalten: Sollte sich keine Immobilie finden, bieten geschlossene Fonds eine rechtssichere Alternative zur Fristwahrung.
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