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Geschlossene Fonds verkaufen: Ihr Wegweiser für den Zweitmarkt

Die kurze Antwort

Geschlossene Fonds können in der Regel nicht an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Der Verkauf erfolgt fast ausschließlich über den Zweitmarkt, meist außerbörslich an spezialisierte Käufer. Der Preis wird individuell aus Substanzwert, Restlaufzeit und Risikoprofil des Fonds ermittelt; die Abwicklung dauert üblicherweise 4 bis 8 Wochen und erfordert vom Verkäufer meist nur eine Unterschrift.

Die Landschaft der privaten Kapitalanlage in Deutschland ist durch eine Besonderheit geprägt: die geschlossene Fondsbeteiligung. Über Jahrzehnte hinweg galt sie als das bevorzugte Vehikel für Anleger, um in greifbare Sachwerte wie Immobilien, Schiffe oder regenerative Energien zu investieren. Doch das fundamentale Konstruktionsmerkmal dieser Anlageklasse – die langfristige unternehmerische Bindung des Kapitals oft über 20 bis 30 Jahre – hat sich in einer volatilen Weltwirtschaft für viele von einem Stabilitätsanker zu einer Fessel entwickelt. Unzufriedenheit über die Performance oder ein geänderter Lebensplan führen dazu, dass zahlreiche Investoren einen Ausweg suchen. Die gute Nachricht: Es gibt einen Ausweg über den sogenannten Zweitmarkt geschlossene Fonds.

Weiteres zur Definition von geschlossenen Fonds finden Sie in den Artikeln: Was sind geschlossene Fonds? und Was sind geschlossene Immobilienfonds?

Überblick: Zweitmarkt geschlossene Fonds

RÜCKGABE Eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft ist vertraglich meist ausgeschlossen; der Weg führt fast ausschließlich über den Zweitmarkt.

MARKTPLATZ Der Handel findet häufig „Off-Market“ statt, da vorhandene Börsenplätze teils illiquide sind und hohe Gebührenstrukturen aufweisen.

PREISBILDUNG Es gibt keinen laufenden Kurs. Der Preis wird individuell aus dem Net Asset Value (NAV, Wert der Fondsobjekte zuzüglich Liquidität abzüglich Verbindlichkeiten), der Restlaufzeit und dem Risikoprofil des Fonds ermittelt.

STEUERN Steuerlich relevant sind Spekulationsfrist, Verlustverrechnung (§ 15a EStG) und der Stand des Kapitalkontos – je nach Konstellation kann ein Verkauf steuerlich vorteilhaft sein.

Warum geschlossene Fonds verkaufen? (Gründe)

Die häufigsten Gründe für den Verkauf einer geschlossenen Fondsbeteiligung sind Liquiditätsbedarf, enttäuschende Performance, Erbfälle und steuerliche Überlegungen. Gemeinsamer Nenner ist meist die Kapitalbindung über Jahrzehnte, die sich mit veränderten Lebensumständen nicht mehr vereinbaren lässt.

💧 Liquidität schaffen Schneller Zugriff auf Kapital bei Scheidung, Immobilienkauf oder Ruhestand.
📉 Risiko begrenzen Ausstieg aus schlecht laufenden Schiffs- oder Immobilienfonds vor dem Totalverlust.
📜 Erbauseinandersetzung Auflösung von Erbengemeinschaften und Vermeidung bürokratischer Hürden.
⚖️ Steuern optimieren „Tax Loss Harvesting“ zur Realisierung von steuerlichen Verlusten.

Die Motivation, eine ursprünglich auf Jahrzehnte ausgelegte unternehmerische Beteiligung vorzeitig zu veräußern, ist vielschichtig. In der aktuellen Marktlage kristallisieren sich vier Haupttreiber heraus.

Liquiditätsbedarf

Der klassische Verkaufsgrund ist die Diskrepanz zwischen der starren Kapitalbindung des Fonds und der dynamischen Lebensplanung des Anlegers. Unvorhergesehene Ereignisse – wie Scheidung, Immobilienkauf oder der Eintritt in den Ruhestand – erfordern oft schnellen Zugriff auf Vermögenswerte. Da eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft rechtlich nicht durchsetzbar ist, fungiert der Verkauf als Zugang zu Liquidität.

Schlechte Performance und Risikobegrenzung

Viele Fonds konnten ihre Prospektversprechen nicht einhalten. Klassische geschlossene Fonds zählen oft zum sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ und waren lange Zeit wenig reguliert, was zu Intransparenz führte. Ein Grundproblem liegt oft schon in der Struktur: Bereits bei der Emission entstanden hohe Verluste durch „Weichkosten“ (z.B. Vertriebsprovisionen und Finanzierungskosten). Zwar boten diese anfangs oft Steuervorteile, führten jedoch dazu, dass nur ein Teil des Geldes tatsächlich in das Asset floss, was einen sofortigen Wertverlust des Anteils zur Folge hatte.

  • Schiffsfonds: Nach langen Krisenjahren notieren viele Beteiligungen weit unter Einstandswert. Anleger verkaufen, um zu retten, was noch zu retten ist.
  • Immobilienfonds: Auch hier führen Sanierungsstaus oder Leerstände teils zu Ausschüttungsstopps. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest (Finanztest, 2015) über 1.139 geschlossene Fonds ergab: Nur 6 % erreichten ihre Prognose, 69 % endeten für die Anleger mit Kapitalverlust, bei Immobilienfonds 57 % und bei Schiffsfonds 81 %. Insgesamt bezifferte die Studie den Verlust der Anleger auf rund 4,3 Milliarden Euro. Der Verkauf dient hier der Risikominimierung, bevor weitere Verluste entstehen.

Hinzu kommt ein Risiko, das viele Anleger erst im Krisenfall kennenlernen: Ausschüttungen, die nicht aus Gewinnen stammen, können nach § 172 Abs. 4 HGB von der Gesellschaft oder einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Wer die Beteiligung hält, trägt dieses Risiko weiter; beim Verkauf lässt es sich vertraglich auf den Käufer übertragen.

Weiteres zum Thema Risiken von geschlossenen Fonds finden Sie im Artikel über Risiken geschlossener Immobilienfonds.

Einen Überblick über die bekanntesten Korruptionsfälle und Insolvenzen finden Sie zudem in unserem Beitrag über die größten Skandale und Betrugsfälle bei geschlossenen Fonds.

Erbschaft

Ein zunehmend relevanter Faktor ist der Generationenübergang. Erben finden sich oft ungewollt in der Rolle des Kommanditisten wieder und unterschätzen, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die Zeit und Aufmerksamkeit erfordert. Da geschlossene Fonds schwer teilbar sind, führen sie in Erbengemeinschaften zu Konflikten. Zudem sind Umschreibung und Verwaltung oft mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Der Verkauf ist oft der einzige Weg zur sauberen Erbauseinandersetzung.

Weiteres zum Thema Erbschaft von geschlossenen Fonds finden Sie unter Erbschaft geschlossene Immobilienfonds.

Steuerliche Optimierung

Strategische Anleger nutzen den Verkauf zum sogenannten „Tax Loss Harvesting“. Dabei werden verlustreiche Fonds verkauft, um steuerliche Verluste zu realisieren. Besonders sinnvoll kann ein Verkauf auch im hohen Alter sein, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als während der Erwerbsphase. Zudem gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge für Veräußerungsgewinne (z.B. nach § 16 Abs. 4 EStG), die die Steuerlast signifikant senken können.

Wie funktioniert der Zweitmarkt für geschlossene Fonds?

Der Verkauf läuft über einen schriftlichen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer, den die Fondsgesellschaft anschließend im Register umschreibt. Das geschieht entweder über eine Zweitmarktbörse oder, häufiger, direkt außerbörslich mit einem spezialisierten Aufkäufer.

Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds ist ein absoluter Nischenmarkt. Im Gegensatz zu hochliquiden Aktienbörsen beschäftigen sich in Deutschland nur sehr wenige spezialisierte Investoren mit diesem Thema, da die Bewertung und Abwicklung komplex und aufwendig sind.

Unterschied zur normalen Börse

Während bei einer Aktie Millionen identischer Stücke im Sekundentakt gehandelt werden, ist jeder Fondsanteil individuell an einen Gesellschaftsvertrag und spezifische Risiken gebunden. Es gibt kein zentrales Clearing. Der Handel ist dokumentenintensiv und deutlich langsamer als der Wertpapierhandel. Bei einem Verkauf an einen spezialisierten Käufer übernimmt dieser in der Regel den Großteil der administrativen Arbeit. Für den Verkäufer reduziert sich der Aufwand dann meist auf eine einzige Unterschrift.

Die Akteure: Off-Market vs. Börse

Ein Großteil des Handels findet heute „Off-Market“ statt, also im direkten außerbörslichen Bereich. Zwar existieren Handelsplattformen, diese verfügen teils jedoch über weniger Liquidität als der direkte Markt.

Ein wesentlicher Grund für die Verlagerung in den Off-Market-Bereich sind die Kosten der Börsenplätze: eine Courtage von einigen Prozent des Kaufpreises, verbunden mit einer Mindestgebühr, die kleinere Beteiligungen überproportional belastet. Hinzu kommen weitere Transaktionsgebühren, die von den Fondsgesellschaften für die Umschreibung erhoben werden. Professionelle Aufkäufer agieren daher oft direkt, um diese Kostenblöcke zu minimieren und effizientere Transaktionen zu ermöglichen.

Preisfindung: Substanzwert und Risikoanalyse

Es gibt keinen „laufenden Kurs“, der den Preis diktiert. Professionelle Käufer ermitteln den Wert einer Beteiligung durch eine Mischung aus NAV-Analyse (Net Asset Value) und Ertragswertverfahren.

Basis-Kalkulation (NAV)

  • Bewertung des Assets: Was ist die Immobilie oder das Schiff heute real wert?
  • Abzug Verbindlichkeiten: Wie hoch sind die Restdarlehen der Fondsgesellschaft?
  • Liquiditätsprüfung: Wie viel Cash liegt in der Kasse?

Risikofaktoren & Preisanpassung

  • Künftige steuerliche Zahlungen, die die Rendite schmälern.
  • Erwartete Ausschüttungen.
  • Instandhaltungsstau am Objekt.
  • Die Qualität des Fondsmanagements.
  • Die verbleibende Laufzeit und die Sicherheit des Assets.

Der Kaufpreis ist also das Ergebnis einer sorgfältigen kaufmännischen Due Diligence.

Zweitmarkt geschlossene Fonds – Preisfindung über NAV und Ertragswert
Zweitmarkt für geschlossene Fonds: Der Kaufpreis entsteht aus Substanzwert (NAV), Restlaufzeit und Risikoprofil der Beteiligung.

Schritt-für-Schritt Anleitung zum Verkauf am Zweitmarkt

Der Verkaufsprozess erfolgt auch heute noch oft „altmodisch“ in Papierform, da für die Übertragung von KG-Anteilen schriftliche Kaufverträge notwendig sind. Der Ablauf folgt in der Praxis einem festen Muster.

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Unterlagen sichten

Zunächst muss geprüft werden, ob die Beteiligung überhaupt noch existiert. Wurde sie bereits gekündigt, verkauft oder liegt eine Verpfändung an eine Bank vor? In welcher Höhe besteht die Beteiligung aktuell? Insbesondere Erben werden darüber oft nicht automatisch informiert. Zudem müssen die Besitzverhältnisse geklärt sein: Wer ist rechtmäßiger Erbe und wer ist unterschriftsberechtigt? Aufschluss gibt in der Regel der letzte Feststellungsbescheid (Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung), den die Fondsgesellschaft jährlich für die Steuererklärung verschickt.

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Käufer kontaktieren

Anleger wenden sich idealerweise an spezialisierte Ankäufer im Off-Market-Bereich. Tipp: Sie können sich für eine unverbindliche Prüfung direkt an mich wenden: fonds@em-strategy.com.

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Bewertung und Preisangebot

Der potenzielle Käufer prüft die Unterlagen und den NAV des Fonds. In einigen Fällen fordert der Käufer noch Dokumente wie den aktuellen Geschäftsbericht oder den Gesellschaftsvertrag an, falls diese nicht vorliegen – professionelle Investoren haben diese Daten jedoch meist bereits in ihren Datenbanken. Basierend auf dieser Analyse erhalten Sie ein Kaufangebot.

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Einigung und Vertragsgestaltung

Der potenzielle Käufer übermittelt das Kaufangebot und die Bedingungen. Er prüft im Zweifel vorab mit seinem Steuerberater, ob sich der Ankauf lohnt. Ihr Vorteil: Wenn Sie an mich verkaufen, übernehme ich in der Regel auch die zukünftige Haftung sowie die Transaktionsgebühren.

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Abwicklung & Umschreibung

Branchenüblich sendet der Käufer dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu. Beide Parteien unterschreiben. Der Käufer leitet dann eine Version des Vertrages an die Fondsverwaltung weiter und beauftragt die Anteilsübertragung. Nach Unterzeichnung muss in der Regel die Fondsgeschäftsführung oder der Treuhänder dem Verkauf zustimmen (Vinkulierung). Bei Treuhandbeteiligungen erfolgt die Umschreibung intern beim Treuhänder; bei Direktkommanditisten wird zusätzlich das Handelsregister geändert. Den dafür nötigen notariellen Schritt organisiert dabei der Käufer; der Verkäufer muss dafür nichts veranlassen.

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Auszahlung

Nachdem der Fondsverwalter der Übertragung zugestimmt hat, wird der Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Damit ist der Prozess für Sie erfolgreich abgeschlossen.

Mit welchen Kosten muss ich am Zweitmarkt rechnen?

Beim Verkauf über eine Zweitmarktbörse fällt eine Courtage von einigen Prozent des Kaufpreises an, mindestens jedoch ein Sockelbetrag von einigen hundert Euro. Hinzu kommt die Umschreibungsgebühr der Fondsgesellschaft. Durch die Mindestcourtage kann die effektive Belastung bei kleinen Beteiligungen auf 5 bis 10 % steigen; im außerbörslichen Direktverkauf entfällt die Courtage in der Regel, und spezialisierte Käufer übernehmen häufig auch die Umschreibungsgebühr.

Die Kostenlast liegt traditionell beim Verkäufer. Welche Posten davon tatsächlich anfallen, hängt vor allem vom gewählten Verkaufsweg ab.

Preiszusammensetzung

Net Asset Value (NAV / Innerer Wert) 100%
– Risikobedingte Preisanpassung (Restlaufzeit, Haftung, Objektzustand)
– Gebühren (je nach Verkaufsweg, ggf. vom Käufer übernommen)
= Ihr Auszahlungsbetrag = Marktpreis
Schematische Darstellung. Der NAV ergibt sich aus dem Wert der Fondsobjekte zuzüglich Liquidität abzüglich Verbindlichkeiten; der Marktpreis ergibt sich aus Risikoprofil, Restlaufzeit und Verkaufsweg.
Kostenblöcke beim Verkauf am Zweitmarkt
Kostenart Typische Höhe Wer trägt sie
Börsencourtage einige Prozent des Kaufpreises, zzgl. Mindestgebühr von einigen hundert Euro Verkäufer (im Off-Market-Direktverkauf meist entfallend)
Umschreibungsgebühr der Fondsgesellschaft meist pauschal, oft 150–500 € Verkäufer, mit dem Käufer verhandelbar
Differenz zwischen NAV (Assetwert + Liquidität − Schulden) und Marktpreis variiert je nach Fonds, Restlaufzeit und Risikoprofil keine Gebühr, sondern Bestandteil der Preisfindung
Richtwerte. Die tatsächliche Höhe hängt von Verkaufsweg, Fondsgesellschaft und Beteiligungsgröße ab.
  • Börsen- und Maklergebühren:
    Wer über öffentliche Zweitmarktbörsen handelt, zahlt eine Courtage von einigen Prozent des Kaufpreises, gekoppelt an eine Mindestgebühr (Minimum Fee). Bei kleineren Beteiligungen (z.B. unter 10.000 € Nominalwert) kann die effektive Belastung dadurch auf 5 bis 10 % steigen, was den Verkauf über diese Kanäle oft unwirtschaftlich macht. Im direkten Off-Market-Handel mit spezialisierten Aufkäufern entfallen diese Vermittlungsprovisionen in der Regel komplett.
  • Bearbeitungs- und Umschreibungsgebühren:
    Dies ist ein oft unterschätzter Kostenblock. Die Treuhandgesellschaften oder Fondsverwalter lassen sich den bürokratischen Aufwand der Eigentümerumschreibung (Änderung im Kommanditregister) vergüten. Diese Gebühren sind meist pauschal (oft zwischen 150 € und 500 € pro Übertragung) und fallen unabhängig vom Verkaufspreis an. Bei geringen Verkaufserlösen fallen diese Fixkosten spürbar ins Gewicht. Ob der Käufer sie im Rahmen des Angebots übernimmt, ist daher ein relevanter Bestandteil des Kaufangebots.
  • NAV (Net Asset Value) und Marktpreis:
    Der NAV errechnet sich aus dem aktuellen Verkehrswert der Fondsobjekte zuzüglich der Liquidität und abzüglich der Verbindlichkeiten; er ist also kein Marktpreis für den Anteil selbst. Ein Käufer, der in eine laufende, illiquide Beteiligung einsteigt, übernimmt deren Risiken (z.B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach § 172 HGB, zukünftige Investitionsbedarfe, Marktschwankungen) und kalkuliert eine Verzinsung für sein eingesetztes Kapital ein. Der Marktpreis wird daher risikobedingt angepasst: Je transparenter und stabiler der Fonds, desto näher liegt er am rechnerischen Anteilswert.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf geschlossener Fonds

Ob und wie der Verkauf besteuert wird, hängt von drei Faktoren ab: der steuerlichen Einordnung des Fonds (gewerblich oder vermögensverwaltend), der Haltedauer und dem Stand des steuerlichen Kapitalkontos. Der Verkauf ist damit komplexer als ein Aktienverkauf, in vielen Konstellationen aber steuerlich neutral oder sogar vorteilhaft.

Geschlossene Fonds verkaufen Steuer – Spekulationsfrist und Verlustverrechnung
Steuern beim Verkauf geschlossener Fonds: 10-Jahres-Frist, verrechenbare Verluste nach § 15a EStG und Kapitalkonto bestimmen den Nettoerlös.

Veräußerungsgewinn

Bei gewerblichen Fonds (Schiffe, Windkraft, gewerbliche Immobilien) ist der Gewinn (Verkaufspreis minus Buchwert des Kapitalkontos) grundsätzlich steuerpflichtig.

Spekulationsfrist (§ 23 EStG)

Bei vermögensverwaltenden Fonds (typisch für viele Immobilienfonds) gilt die 10-Jahres-Frist. Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre, ist der Gewinn voll steuerpflichtig. Nach 10 Jahren ist der Veräußerungsgewinn in der Regel steuerfrei.

Verlustverrechnung (§ 15a EStG)

Viele Anleger haben über die Laufzeit Verluste zugewiesen bekommen, die auf einem Verrechnungskonto „geparkt“ sind (verrechenbare Verluste).

  • Chance: Ein Veräußerungsgewinn kann mit diesen alten Verlusten verrechnet werden -> Steuerersparnis.
  • Risiko: Erzielen Sie einen Verlust und haben noch alte § 15a-Verluste, drohen diese oft endgültig zu verfallen, da sie nicht auf andere Einkunftsarten übertragbar sind.

Negatives Kapitalkonto: Steuerpflicht auch ohne Erlös

Bei vielen älteren Fonds ist das steuerliche Kapitalkonto durch Verlustzuweisungen und Ausschüttungen negativ geworden. Beim Ausscheiden, ob durch Verkauf, Kündigung oder Liquidation, wird ein negatives Kapitalkonto steuerlich als Veräußerungsgewinn behandelt (§ 16 EStG), selbst wenn der Anleger wirtschaftlich einen Verlust erlitten hat. Dieser Effekt tritt bei jedem Ausscheiden ein und lässt sich durch Warten nicht vermeiden; er kann jedoch mit verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG ausgeglichen werden. Ein Verkauf zu einem selbst gewählten Zeitpunkt erlaubt es, diesen Effekt planbar in ein Jahr mit passendem Steuersatz zu legen.

Weiteres zum Thema Steuern beim Verkauf von geschlossenen Fonds finden Sie im Beitrag: Geschlossene Immobilienfonds verkaufen Steuer.

Halten, kündigen oder verkaufen? Die Optionen im Vergleich

Anleger einer geschlossenen Fondsbeteiligung haben in der Regel drei Optionen: die Beteiligung bis zur Liquidation halten, sie kündigen (sofern der Gesellschaftsvertrag dies zulässt) oder sie am Zweitmarkt verkaufen. Die Optionen unterscheiden sich vor allem im Zeithorizont, in der Planbarkeit des Erlöses und in der Frage, wer die verbleibenden Risiken trägt.

Exit-Optionen bei geschlossenen Fonds im Vergleich
Kriterium Halten bis zur Liquidation Kündigung Verkauf am Zweitmarkt
Zeithorizont Unbestimmt; viele Fonds laufen über das geplante Ende hinaus, Liquidationen dauern oft Jahre Nur, wenn der Gesellschaftsvertrag ein Kündigungsrecht vorsieht; Fristen häufig 6–12 Monate zum Jahresende Üblicherweise 4–8 Wochen bis zur Auszahlung
Erlös Abhängig vom künftigen Verkaufserfolg der Objekte; Höhe und Zeitpunkt offen Abfindungsguthaben nach Gesellschaftsvertrag, häufig unter dem Zweitmarktpreis; Auszahlung oft in Raten Fester, vorab vereinbarter Kaufpreis; Auszahlung in einer Summe
Risiko Verbleibt vollständig beim Anleger (Marktentwicklung, Nachschuss-/Rückforderungsrisiko § 172 Abs. 4 HGB) Haftung kann nach dem Ausscheiden für Altverbindlichkeiten fortbestehen (§ 160 HGB) Geht mit dem Verkauf auf den Käufer über; Freistellung ist vertraglich üblich
Aufwand Laufend: Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, jährliche Steuererklärung Kündigungsschreiben, Verhandlung über das Abfindungsguthaben Kaufvertrag unterschreiben; Umschreibung organisiert der Käufer
Steuer Besteuerung bei Liquidation, Zeitpunkt nicht beeinflussbar Besteuerung zum Ausscheiden, Zeitpunkt durch Kündigungsfrist vorgegeben Zeitpunkt frei wählbar (z. B. nach Ablauf der 10-Jahres-Frist oder in einem Jahr mit niedrigem Steuersatz)
Vereinfachte Gegenüberstellung. Maßgeblich sind der jeweilige Gesellschaftsvertrag und die individuelle steuerliche Situation.

Häufige Fragen zum Verkauf am Zweitmarkt geschlossene Fonds (FAQ)

Kann ich einfach bis zum Laufzeitende des Fonds warten?

Theoretisch ja, aber mit hohem Risiko verbunden. Viele Fonds haben ihr ursprüngliches Laufzeitende längst überschritten und sind dennoch nicht liquidiert. Gründe hierfür können fehlende Verkaufsanreize für das Management oder notwendige, aber fehlende Mehrheitsbeschlüsse der Gesellschafter sein. Ihr Kapital bleibt in diesen Fällen auf unbestimmte Zeit gebunden.

Kann ich den Fonds an die Gesellschaft zurückgeben?

Nein, meistens nicht. Anders als bei offenen Fonds ist eine Rückgabe von Anteilen gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist in einigen Fällen möglich, die Beteiligung zu kündigen und eine Abfindung zu erhalten, diese liegt jedoch meistens deutlich unter den Preisen am Zweitmarkt.

Wie lange dauert der Verkauf?

Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Die reine Preisfindung kann schnell gehen, aber die bürokratische Umschreibung (Treuhänder, Handelsregister) durch die Fondsverwaltung frisst Zeit.

Wie werden Anteile bewertet?

Professionelle Käufer nutzen meist eine Kombination aus Substanzwertanalyse (NAV) und Ertragswertverfahren. Dabei werden Vermögenswerte, Schulden, Liquidität sowie zukünftige Chancen und Risiken detailliert analysiert.

Ist ein Notar für den Verkauf notwendig?

Für den Verkäufer nicht. Der Verkauf erfolgt durch einen schriftlichen Kaufvertrag; ein Grundbuchgeschäft liegt nicht vor. Nur wenn der Käufer als Direktkommanditist ins Handelsregister eingetragen wird, ist auf seiner Seite eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht nötig – das organisiert der Käufer selbst.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Beteiligung verkaufen?

In vielen Fällen ja. Voraussetzung ist, dass der Gesellschaftsvertrag eine Teilübertragung zulässt und die verbleibende sowie die übertragene Beteiligung die vorgesehene Mindestbeteiligung nicht unterschreiten. Ob ein Teilverkauf möglich ist, ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag; spezialisierte Käufer prüfen dies im Rahmen des Angebots.

Wer erhält die laufenden Ausschüttungen nach dem Verkauf?

Das regelt der Kaufvertrag über einen Stichtag. Üblich ist, dass Ausschüttungen ab dem vereinbarten Übertragungsstichtag dem Käufer zustehen und zuvor beschlossene Ausschüttungen beim Verkäufer verbleiben. Wird eine Ausschüttung nach dem Stichtag noch an den Verkäufer gezahlt, ist sie in der Regel an den Käufer weiterzuleiten.

Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?

Für ein Kaufangebot reichen meist Fondsname und Nominalbetrag der Beteiligung. Für die Abwicklung werden üblicherweise der letzte Feststellungsbescheid oder die letzte Ausschüttungsmitteilung, bei Erbfällen ein Erbnachweis und ein Ausweisdokument benötigt. Geschäftsberichte und Gesellschaftsvertrag liegen spezialisierten Käufern in der Regel bereits vor.

Kann ich verkaufen, wenn der Fonds bereits in Liquidation ist?

Ja, solange die Beteiligung noch besteht und der Gesellschaftsvertrag die Übertragung nicht ausschließt. Liquidationen ziehen sich häufig über Jahre hin, weil Objekte erst verkauft und Verbindlichkeiten abgewickelt werden müssen. Ein Verkauf in dieser Phase ersetzt die ungewisse spätere Schlussauszahlung durch einen festen Kaufpreis.

Glossar: Fachbegriffe zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds

Zweitmarkt für geschlossene Fonds
Markt, auf dem bestehende Anteile an geschlossenen Fonds (KG-Beteiligungen) von Anlegern an Käufer übertragen werden, da eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft nicht vorgesehen ist. Der Handel findet überwiegend außerbörslich statt.
Net Asset Value (NAV)
Rechnerischer Nettoinventarwert einer Beteiligung: Verkehrswert der Fondsobjekte zuzüglich Liquidität abzüglich Verbindlichkeiten, anteilig je Anteil. Ein Stichtagswert auf Basis aktueller Wertansätze, kein Marktpreis für den Anteil.
Kommanditist und Treugeber
Anleger sind entweder direkt als Kommanditist im Handelsregister eingetragen (Direktkommanditist) oder mittelbar über einen Treuhänder beteiligt (Treugeber). Die Form bestimmt, wie die Umschreibung beim Verkauf abläuft.
Vinkulierung
Vertragliche Regelung, nach der die Übertragung eines Fondsanteils der Zustimmung der Fondsgeschäftsführung oder des Treuhänders bedarf. Die Zustimmung darf in der Regel nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Steuerliches Kapitalkonto
Fortgeschriebener steuerlicher Wert der Beteiligung aus Einlage, zugewiesenen Gewinnen und Verlusten sowie Entnahmen (Ausschüttungen). Ein negatives Kapitalkonto wird beim Ausscheiden als Veräußerungsgewinn versteuert.
Feststellungsbescheid
Mitteilung des Finanzamts über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte des Fonds, die jedem Gesellschafter seinen Anteil zuweist. Wichtigster Nachweis über Bestand und Höhe einer Beteiligung.
§ 172 Abs. 4 HGB
Regelt das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung: Werden Ausschüttungen gezahlt, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gilt die Einlage insoweit als nicht geleistet und kann bis zur Höhe der Hafteinlage zurückgefordert werden.
Verrechenbare Verluste (§ 15a EStG)
Verluste eines Kommanditisten, die sein Kapitalkonto negativ werden lassen, dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, sondern nur mit späteren Gewinnen aus derselben Beteiligung – etwa einem Veräußerungsgewinn.

Fazit: Zweitmarkt geschlossene Fonds

Der Verkauf am Zweitmarkt ist für Anleger geschlossener Fonds in der Regel der einzige Weg, eine auf Jahrzehnte angelegte Beteiligung vorzeitig und zu einem planbaren Zeitpunkt zu beenden. Der Handel verlagert sich dabei zunehmend in den außerbörslichen Bereich, in dem Courtagen entfallen und spezialisierte Käufer die Abwicklung übernehmen. Der erzielbare Preis orientiert sich am Substanzwert, wird jedoch risikobedingt angepasst. Er spiegelt wider, dass der Käufer die weitere Entwicklung des Fonds, die Haftungsrisiken und den administrativen Aufwand übernimmt, während der Verkäufer sofort über sein Kapital verfügt.

Checkliste: Geschlossene Fonds verkaufen

  • Dokumente: Existiert die Beteiligung noch und in welcher Höhe? (Prüfung anhand des letzten Feststellungsbescheids des Fonds).
  • Strategie-Check: Möchte ich sofortige Liquidität oder bleibe ich im Risiko mit der Hoffnung auf einen späteren Exit durch Asset-Verkauf?
  • Kosten: Wer übernimmt vertraglich die Umschreibungsgebühren?
  • Steuer: Kann ich Steuervorteile (Verlustverrechnung, Freibeträge) nutzen?
  • Haftung: Enthält der Kaufvertrag eine Freistellungsklausel für § 172 HGB?

Geschlossene Fonds am Zweitmarkt verkaufen

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Eduard Meider – Investor für geschlossene Fonds am Zweitmarkt

Über den Autor

Eduard Meider

Investor und Unternehmensberater mit Schwerpunkt auf den Zweitmarkt für geschlossene Fonds/AIFs, insbesondere in den Assetklassen Immobilien und Schiffe.

Nach seinem Studium zum Master of Science in Internationaler Finanzwirtschaft an der HWR Berlin blickt er auf über 10 Jahre berufliche Investmenterfahrung zurück, unter anderem als Investment- und Fondsmanager für ein Family Office und dessen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf geschlossene Immobilienfonds. Zuvor durchlief er Stationen in der Wirtschaftsprüfung bei PwC und im Venture Capital bei der KLINGEL-Gruppe.

Zudem ist er Autor international erschienener Fachbücher, unter anderem „Decentralized Finance für Einsteiger“ sowie „Financial Innovation and Value Creation“ bei Springer.

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